Niederösterreichische Landesakademie


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Förderbedingungen
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Nachbarschaft


Förderbedingungen

Förderbedingungen

  • Der Antragsteller hat seinen Sitz in Niederösterreich.
  • Pro Antragsteller/geografischem Gebiet können maximal drei Projekte eingereicht werden.
  • Pro Projektpartner aus einem Nachbarland können maximal drei Projekte gefördert werden (unabhängig vom Antragssteller).
  • Subprojekte von bereits geförderten Projekten können nicht mehr gefördert werden.
  • Das Projekt beginnt und endet im Kalenderjahr der Antragstellung. Saison- oder Semesterprojekte können nicht gefördert werden.
  • Der Antragsteller bestätigt, dass das Projekt noch nicht begonnen hat. Bei unmittelbar bevorstehendem Beginn wird empfohlen, sich über den Eingang des Förderantrages in der NÖ Landesakademie nachbarschaft(at)noe-lak.at zu versichern.
  • Die Auszahlung der Fördermittel kann erst erfolgen, wenn tatsächlich getätigte Ausgaben in Form von Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen im Rahmen des Verwendungsnachweises eingereicht wurden. Projektausgaben müssen durch den Antragssteller stets vorfinanziert werden (Erstattungsprinzip).
  • Der Fördergeber (NÖ Landesakademie) kann die Förderung ganz oder teilweise zurückverlangen, wenn die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben vergeben wurde, die Förderung widmungswidrig verwendet wurde oder unzulässige Doppel- bzw. Mehrfachförderungen ersichtlich sind.
  • Mit dem Förderungsantrag erklärt sich der Antragssteller damit einverstanden, dass die Daten in der Adressdatenbank der NÖ Landesakademie zu Aussendungszwecken gespeichert werden.
  • Der Antragsteller bestätigt, dass bei der Entwicklung des Projektes die Grundsätze Sorgfalt, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit beachtet wurden.
  • Der Antragsteller übernimmt die Gesamtverantwortung für das Projekt.
  • Auf Fördermittel der Förderaktion „Wir sind Nachbarn“ besteht kein Rechtsanspruch.