Förderantrag
Die Höhe der Förderung beträgt – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel – pro Aktion bis zu 500 Euro. Der Förderantrag dient dem Fördergeber als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung der Förderung. Förderungen sind Ermessenssache, ein wie immer gearteter Rechtsanspruch besteht nicht (auch in Hinblick auf die Anzahl der Förderungen pro Förderwerber).