Niederösterreichische Landesakademie


|
Förderkriterien
Förderkriterien
Förderkriterien
Förderkriterien
 


 

Nachbarschaft


Förderkriterien

1. Allgemeine Fördervoraussetzungen:

  • Gemeinsame Initiierung des Projektes mit
  • Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen oder Rumänien
  • Bereitschaft zur Kennzeichnung aller Drucksorten mit dem Hinweis „Unterstützt durch Mittel der NÖ Landesakademie-Förderaktion Wir sind Nachbarn„

Projekte werden nur dann gefördert, wenn Sie unseren Nachbarschaftsdialog nachhaltig stärken.

2. Folgende Kosten sind finanzierbar:

  • Organisationskosten (Büromaterial, Kopien, Porti etc.)
  • Druckkosten (Folder, Seminarunterlagen, Zeitungsanzeigen etc.)
  • ReferentInnenkosten (bei Reisekosten gilt das amtl. Kilometergeld)
  • Raumkosten

3. Unter keinen Umständen werden gefördert:

  • Projekte, die keinen nachhaltigen grenzüberschreitenden Eindruck vermitteln
  • Projekte, die bereits begonnen haben
  • Allgemeine Betriebskosten (Büromieten, Telefonkosten, Heizungskosten)
  • Sachkosten
  • Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten)

4. Voraussetzung zur Auszahlung der Fördersumme nach Projektabschluss:

  • Projektbericht: Der Projektbericht ist vollständig auszufüllen und den Abrechnungsunterlagen im Original beizulegen.
  • Veranstaltungsdokumentation: Einsenden von Fotos, Presseberichte etc. die die nachbarschaftliche Zusammenarbeit aufzeigen und den Förderungshinweis beurkunden.
  • Förderungshinweis: Nachweis zur Kennzeichnung aller Drucksorten mit dem Hinweis-Satz: „Unterstützt durch Mittel der NÖ Landesakademie-Förderaktion Wir sind Nachbarn.“.
  • Rechnungsadressat: Sämtliche förderbaren Rechnungen müssen auf den im Antragsformular angegebenen Antragsteller/Veranstalter ausgestellt werden.
  • Frist: Die Auszahlung kann erst erfolgen, wenn tatsächlich getätigte Ausgaben in entsprechender Höhe vorliegen und vom Antragsteller bei der NÖ Landesakademie mit Rechnungen und Zahlungsbelegen (beides im Original) im Rahmen des Verwendungsnachweises spätestens zwei Monate nach Projektende eingereicht wurden. Originalbelege werden nach Überprüfung retourniert. 
  • Die Förderbedingungen der Förderaktion „Wir sind Nachbarn“ wurden zur Kenntnis genommen.